Hinweis |
|
Die wichtigsten Auszüge aus unseren
Statuten (hier als PDF abrufbar) im Zusammenhang mit der
Mitgliedschaft:
- Juristische Personen, öffentlich-rechtliche Institutionen
und Körperschaften können als Kollektivmitglieder
aufgenommen werden.
- Die Jahresbeiträge werden von der Generalversammlung
festgesetzt. Ehrenmitglieder und Korrespondierende Mitglieder
sind von der Zahlung des Mitgliederbeitrages befreit. Durch
die Entrichtung eines einmaligen Beitrages, der mindestens
das Zwanzigfache des ordentlichen Jahresbeitrages beträgt,
können natürlich Personen die lebenslängliche
Mitgliedschaft erwerben.
- Alle Mitglieder der Gesellschaft erhalten das Jahrbuch
und das Mitteilungsblatt der Gesellschaft.
Die jährlichen Mitgliederbeiträge betragen im Moment
für Studentinnen und Studenten 60 Franken, für ordentliche
Mitglieder 90 und für Kollektivmitglieder 180 Franken
(bitte unter "Bemerkungen" eintragen).
Um Mitglied der Vereinigung Archäologie Schweiz zu werden,
füllen Sie bitte alle Felder aus.
|
|